Fachschule für Sozialwesen

Ziele und Perspektiven

Diese dreijährige Ausbildung führt zu einem Berufsabschluss mit der Berufsbezeichnung:

Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher

Mit dieser Qualifikation eröffnen sich verschiedene Perspektiven:

  • Gruppenleitung in Kindertagesstätten, Horten, Schulbetreuung, Wohngruppen und Heimen
  • Arbeit in den verschiedensten sozialpädagogischen Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Berechtigung zur Leitung von Kindertagesstätten
  • Fachhochschulreife, sofern am Zusatzunterricht Mathematik teilgenommen und eine entsprechende Zusatzprüfung bestanden wird.

 

Ausführliche Informationen zum Berufsbild erhalten Sie hier.

Ihre Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung ist immer mindestens das Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
  • Zusätzlich Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent (Ausbildung bei uns möglich)
  • oder Abschluss einer anderen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer im sozialpädagogischen Bereich
  • oder als Quereinsteiger mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf dem DQR Niveau 4 oder Abitur/Fachhochschulreife/Fachoberschule - jeweils mit dreimonatiger Vollzeittätigkeit im sozialpädagogischen Bereich oder einer Vollzeitberufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich von 36 Monaten
  • Bewerber*innen, die Abschlüsse, nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen diese anerkennen lassen sowie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau C1 nachweisen.
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Ist die Zahl der Bewerber*innen größer als die Zahl der Ausbildungsplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dieses findet landesweit immer am zweiten Samstag im März statt.

Anmeldung bis zum 15. Februar

Informationen und das Antragsformular finden Sie hier: www.bsg-bn.de/download-sozialpaedagogik/

Den Anmeldeunterlagen sind beizufügen:

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • beglaubigte Zeugnisse und Bescheinigungen über praktische Tätigkeiten
  • eine schriftliche Erklärung darüber, ob bereits eine Fachschule für Sozialwesen besucht oder an einem Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialwesen teilgenommen wurde,
  • ein Gesundheitszeugnis (frühestens zwei Monate vor Schulbeginn, spätestens bei der Einschulung). Erteilte Aufnahmezusagen gelten unter dem Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung.

Bewerbungen nach dem 15. Februar werden noch angenommen und in einer Warteliste geführt. 

Ausbildung

Regelausbildung:

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte: Zwei Jahre fachtheoretische Ausbildung mit theoretischer Abschlussprüfung und ein Jahr Anerkennungszeit in einer Einrichtung der sozialpädagogischen Praxis mit Prüfung zur staatlichen Anerkennung. Die Fachhochschulreife können Sie erwerben, wenn Sie am Zusatzunterricht (Mathematik) teilgenommen haben und eine entsprechende Zusatzprüfung bestehen.

Hier gelangen Sie zu den Anmeldeunterlagen:

https://www.bsg-bn.de/download-sozialpaedagogik/

 

Hier finden Sie Fördermöglichkeiten während der Ausbildung: https://www.bsg-bn.de/schulprogramm/fachbereiche/sozialpaedagogik/fs-fachschule-sozialpaedagogik/besonderheiten-der-ausbildung/foerdermoeglichkeiten-waehrend-der-erzieherausbildung/

 

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA):

Was ist das?

Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung ist eine weitere Ausbildungsform, um Erzieher*in zu werden. Die zukünftigen Studierenden schließen nach Zulassung zur Ausbildung mit der Praxiseinrichtung einen tariflich vergüteten Ausbildungsvertrag ab. Die Praxisausbildung ist eng verzahnt mit der schulischen Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher*in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein und damit die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu tragen.

<mehr>

 

Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Die Teilzeitausbildung erfolgt über einen Zeitraum von 4-4,5 Jahren. Sie richtet sich an interessierte Bewerber*innen, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation die Ausbildung nicht in Vollzeit absolvieren können. 

Dauer der Ausbildung:

Die Ausbildung gliedert sich in die theoretische Ausbildung in Verbindung mit ca. 460 Stunden fachpraktische Ausbildung (1. – 3. Jahr) und die von der Schule begleitete 1–1,5-jährige Anerkennungszeit in der sozialpädagogischen Praxis. Sie wird mit der Prüfung zur staatlichen Anerkennung als Erzieher*in“ abgeschlossen. 

Organisation der Ausbildung und Unterrichtsgestaltung an den BSG:

Der Unterricht findet in den ersten beiden Jahren von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 7.55- 14.20 Uhr bzw. 15.05 Uhr statt. Der Donnerstag und Freitag sind reserviert für Studienzeit zuhause und für die Ableistung eines Teils der fachpraktischen Ausbildung (ca. 300 Stunden) in zwei verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und Einrichtungen. 

Im dritten Jahr sind die Schultage Donnerstag und Freitag. Montag bis Mittwoch sind Studientage zuhause zur Vorbereitung auf die theoretischen Abschlussprüfungen. 

Im Anerkennungsjahr (1 Jahr in Vollzeit oder entsprechend länger in Teilzeit) arbeiten Sie vergütet in einer sozialpädagogischen Einrichtung und haben an 20 Studientagen Unterricht in der Schule.

Hier gelangen Sie zu den Anmeldeunterlagen:

https://www.bsg-bn.de/download-sozialpaedagogik/

Hier finden Sie Fördermöglichkeiten während der Ausbildung: https://www.bsg-bn.de/schulprogramm/fachbereiche/sozialpaedagogik/fs-fachschule-sozialpaedagogik/besonderheiten-der-ausbildung/foerdermoeglichkeiten-waehrend-der-erzieherausbildung/

Berufsfeld Soziapädagogik an den Beruflichen Schulen am Gradierwerk in Bad Nauheim– eine starke Initiative für mehr Erzieher*innen in der Wetterau

An den Beruflichen Schulen am Gradierwerk (BSG) in Bad Nauheim wurden am 18.09.2023 52 Erzieherinnen und Erzieher feierlich verabschiedet. Zehn weitere Absolvent*innen werden in der nächsten Zeit noch ihre Prüfung zur staatlichen Anerkennung ablegen, sie haben sich für die Teilzeitform des Anerkennungsjahres entschieden.
Auf Ihren Einsatz in der Praxis warten händeringend Kinder, Jugendliche und Erwachsenen sowie deren Mitarbeiter*innen in Krippen, Kindertagesstätten, Wohngruppen der Jugendhilfe sowie Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Ein Großteil der Absolvent*innen hat an den BSG nach der Mittleren Reife die 2-jährige Ausbildung zur Sozialassistentin / zum Sozialassistenten absolviert und danach die 3- Jährige Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgreich beendet.
Doch auch die Zahl der sogenannten Quereinsteiger*innen in die Erzieherausbildung an den BSG ist mit 30 % erfreulich. Diese bringen als Voraussetzung (Stichtag 15.02.2023) mindestens ein erfolgreich absolviertes 3-monatiges sozialpädagogisches Praktikum in Vollzeit, mittlere Reife und eine abgeschlossene Ausbildung auf dem DQR4 Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens oder ein Abitur mit.
 „Wir als Abteilung Sozialpädagogik nehmen den Fachkräftemangel in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern sehr ernst und möchten gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern aus der Praxis diesem entgegenwirken und die Anzahl der Schüler*innen in der Sozialassistenz und der Studierenden in der Fachschule weiter ausbauen“, so die Abteilungsleiterin der Fachschule für Sozialwesen Claudia Ziegle-Süßel.
Im Rahmen der BSG Ausbildungsmesse für die Bad Nauheimer Schulen werden am Fr., den 06. Oktober ca. 45 sozialpädagogische Einrichtungen und Träger aus der Region vertreten sein. Mit unterschiedlichen Präsentationstechniken, Mitmachangeboten und insbesondere auch durch aktive Gespräche werden Sie um zukünftige Fachkräfte werben. Die Messestände werden von Lernenden der Berufsfachschule, Fachoberschule, Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz, Studierenden der Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik und Abschlussklassen der Bad Nauheimer Schulen besucht.
Um weitere Interessent*innen für die Berufsrichtung zu informieren stellt die BSG an 17 Informationsabenden an den Allgemeinbildenden Schulen im Wetteraukreis die vielfältigen Möglichkeiten für die berufliche Zukunft im sozialpädagogischen Bereich vor.
Was viele nicht wissen, ist, dass man an den BSG in der Berufsfachschule zum Erwerb der Mittleren Reife bereits den Schwerpunkt Sozialpädagogik wählen kann, um darauf aufbauend die Ausbildung in der Sozialassistenz zu absolvieren, was eine Möglichkeit ist, anschließend an der Fachschule in die Erzieherausbildung zu gelangen.
Auch kann man bei entsprechendem Notenbild entweder in der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz oder der Erzieherausbildung durch Zusatzunterricht und Prüfungen in den allgemeinbildenden Fächern die Fachhochschulreife mit erwerben. Die Schule berät gerne zu diesen Fragen.
Hat man die Voraussetzungen für die Aufnahme in die 3-Jährige Erzieherausbildung in Vollzeit erworben, dann gibt es an den BSG seit 2020 neben der regulären Vollzeitform auch die Form PivA (praxisintegrierte vergütete Ausbildung). Dort schließen die Bewerber*innen nach einem Bewerbungsverfahren an den BSG mit einem der Kooperationspartner der Fachschule, d.h. Träger der unterschiedlichen kommunalen, kirchlichen oder auch privaten sozialpädagogischen Einrichtungen einen tariflich vergüteten Ausbildungsvertrag ab. Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt sind die Studierenden an drei Tagen an der Schule und an zwei Tagen in der Praxis und im 3. Ausbildungsabschnitt arbeiten die Studierenden an drei Tagen in der Praxis und sind an zwei Tagen in der Schule. Die Grundlage für die Bezahlung ist der Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes | Pflege (TVAöD).
Ebenso können Studierende an den BSG Bad Nauheim die Erzieherausbildung in der regulären Vollzeitform absolvieren. Diese wird auf Antrag in den ersten beiden Jahren durch das einkommensunabhängige und nicht rückzahlungspflichtige Aufstiegs-BAföG gefördert. Im dritten Jahr haben die Studierenden ein vergütetes Arbeitsverhältnis in der sozialpädagogischen Praxis. In den ersten beiden Jahren findet an 5 Tagen pro Woche Unterricht in der Schule statt und es werden zwei 6-wöchige Blockpraktika (auch im Ausland möglich), ein 2-wöchiges Erkundungspraktikum sowie weitere Erkundungen in der sozialpädagogischen Praxis der Wetterau absolviert. Im letzten Jahr werden die Erfahrungen in der sozialpädagogischen Praxis gemeinsam mit den Praxisausbilder*innen durch Besuche der Lehrkraft und 20 Studientage an den BSG unter Rückbezug auf das erworbene Fachwissen reflektiert.
Sind Sie neugierig geworden und haben weitere Fragen z.B. zu Ausbildungsmöglichkeiten in der Sozialpädagogik oder zu Kooperationsmöglichkeiten als Einrichtung oder Träger?
Dann kommen Sie doch einfach zu unserem Informationstag am Samstag, den 02.12.2023, von 9:30-13:30 Uhr an die BSG, recherchieren auf unserer Homepage oder wenden Sie sich unter verwaltung@bsg.wwschool.de bzw. 06032/93552 11 an unser Sekretariat.

Erzieherausbildung im Wandel

Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher hat sich verändert. Seit dem Schuljahr 2016/17 gilt der bundesweite Lehrplan an den Fachschulen für Sozialwesen auch in Hessen. Der Lehrplan basiert auf einem kompetenzorientierten Qualifikationsprofil zur Gewährleistung der Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen und einer beruflichen Identität für diesen verantwortungsvollen Beruf.

Studienorientierter Unterricht im „Bildungsatelier“

Die Ausbildung ermöglicht Orientierung und Überblick in einem komplexen Berufsfeld mit seinen miteinander vernetzten und verzahnten Arbeitsfeldern und vermittelt eine theoretische und praktische Ausbildung in mindestens zwei Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe.

An der Fachschule für Sozialwesen findet der Unterricht in Form von „Bildungsateliers“, die studienorientiert gestaltet sind, statt. Die zentralen beruflichen Handlungsaufgaben, die bisher in Unterrichtsfächern aufgegliedert waren, sind in sechs Aufgabenfeldern strukturiert (s.u.), die die Studierenden selbstständig erarbeiten. Eine vorgegebene Tages- und Aufgabenstruktur gibt den Rahmen für individualisiertes Lernen, das sowohl in Selbstlernphasen sowie in Form von Lerngruppen von den Studierenden organisiert wird. Hiermit wird das Ziel, ein Konzept der Professionalisierung, das Strategien für selbstständiges und eigenständiges Handeln erfordert, gefördert.

Unterrichtsprinzipien

Unser Verständnis vom Lernen richtet sich nach folgenden Leitsätzen, die im Entwurf des neuen Lehrplans beinhaltet sind:

Lernen ist ein aktiver Prozess. Lernen ist ein selbstgesteuerter Prozess. Lernen ist ein konstruktiver Prozess. Lernen ist ein emotionaler Prozess. Lernen ist ein situativer Prozess.  Lernen ist ein sozialer Prozess.

Aufgabenfelder

Ausbildungsübersicht

Besondere Bedeutung erlangen auch die sogenannten „Querschnittaufgaben“ Partizipation, Inklusion, Prävention, Sprachbildung, Wertevermittlung und die Medienkompetenz, die in den sechs Semestern der Ausbildung bearbeitet werden.

Lehrende als Mentoren und Wegbegleiter

Die Lehrkräfte verstehen sich als Lernbegleitung und Mentoren und unterstützen den individuellen Lernprozess. In regelmäßigen stattfindendem Einzel-und Mentoring in Kleingruppen reflektieren Studierende, gemeinsam mit den Lehrkräften, ihren Entwicklungsprozess in Bezug auf die schulischen und beruflichen Handlungskompetenzen. Jede Klasse wird von einem Lehrerteam begleitet, das die Studierenden in ihrem Prozess unterstützt durch konstruktives Feedback zur Erweiterung der beruflichen Kompetenzen.

Lernort Praxis

Der im Lehrplan verankerte „Lernort Praxis“ ermöglicht eine vertiefte Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern sozialpädagogischer Einrichtungen. In der Expertengruppe, die sich aus Erziehern/Erzieherinnen aller Arbeitsbereiche zusammensetzt, wird die Verzahnung von Theorie und Praxis weiter entwickelt.

Neben zwei fünf- und sechswöchigen Praktika in vier Semestern haben die Studierenden die Möglichkeit, an einem Praxistag ihre erworbenen Handlungskompetenzen in der Praxisstelle anzuwenden. 

Einstieg in die Erzieherausbildung als Quereinsteiger/in

Der Quereinstieg in die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in bleibt zukünftig möglich. Quereinsteiger müssen weiterhin über sozialpädagogische Erfahrungen verfügen als ein Kriterium für die Aufnahme in das Bewerbungsverfahren und die Zulassung zu der sogenannten Feststellungsprüfung. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar eines jeden Kalenderjahres.

 

Einen Überblick über die unterschiedlichen Praktika am Lernort Praxis finden Sie hier.

 

Weitere Informationen und persönliche Beratung

Den kompletten Lehrplan können Sie sich hier besorgen: Lehrplan Fachschule Sozialwesen

Die Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik finden Sie hier: Verordnung Fachschule Sozialwesen

 

Eine persönliche Beratung zu dieser Ausbildung an unserer Schule erhalten Sie hier:

Abteilungsleitung: Studiendirektorin C. Ziegle-Süßel

claudia.ziegle-suessel(at)bsg.wwschool.de

 

Verwaltung:
06032 93552-11
yenna.schumm(at)bsg.wwschool.de

 

 

Unsere Besonderheiten

Hilfe für Fritz - Das Projekt fördert regionale und interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung im Wetteraukreis ... <mehr>

Erasmus+ in der Berufsbildung – Praktika im europäischen Ausland

Im Rahmen der ausbildungsbegleitenden sozialpädagogischen Praxis gibt es die Möglichkeit in der Oberstufe ein sechswöchiges Blockpraktikum im europäischen Ausland zu absolvieren - dies ist möglich für die Vollzeitausbildung, und nach Absprache mit den Trägern in der PivA Ausbildung. Eine finanzielle Unterstützung der Kosten für den Aufenthalt wird durch ein Stipendium der Europäischen Union (ERASMUS+ in der Berufsbildung) gewährleistet.

<mehr>

Hier geht es zum Fachschulbeirat.

Kooperation mit dem Lernort Praxis

Die Vernetzung der beiden Lernorte Schule und Praxis hat an den BSG einen großen Stellenwert und ist vom im neuen Lernplan explizit vorgegeben. <mehr>

Die Mentorengruppen bieten den Studierenden einen persönlichen ... <mehr>

Die Portfolioarbeit begleitet die Studierenden über die Ausbildung ... <mehr>

Aufgabenfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten ... <mehr>

Im Bereich Kunst und Gestaltung werden ästhetische Bildungsprozesse theoretisch wie praktisch erfahrbar  ... <mehr>

Fördermöglichkeiten während der Erzieherausbildung - Damit Sie während der Ausbildung den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, stehen Ihnen als Studierende der Fachschule für Sozialwesen verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Welche Förderungsmöglichkeiten jeweils in Betracht kommen, richtet sich nach Ihren spezifischen Voraussetzungen. <mehr>