Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)

Was ist das?

Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung ist eine andere Ausbildungsform, um Erzieherinnen und Erzieher zu werden. Die Studierenden schließen mit der Praxiseinrichtung einen tariflich vergüteten Ausbildungsvertrag ab. Die Praxisausbildung ist eng verzahnt mit der schulischen Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher*in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein und damit die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu tragen.

 

Wie sind die Aufnahmevoraussetzungen?

Die Zugangsvoraussetzungen sind identisch mit allen Ausbildungsformen zur/zum Erzieher/in. Diese finden Sie hier: https://www.bsg-bn.de/sozialpaedagogik/fachschule-fuer-sozialwesen-fs/

An den BSG werden Ihre Unterlagen geprüft und das Aufnahmeverfahren durchgeführt.

Wenn Sie durch den Träger eine Zusage für PivA erhalten haben und der Träger einen Kooperationsvertrag mit der Fachschule der BSG geschlossen hat, kann die Aufnahme in die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in erfolgen.

 

Unsere Kooperationspartner für die PivA-Ausbildung
sind derzeit die unterschiedlichsten kommunalen, kirchlichen oder auch private Träger von sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Kontaktaufnahme/Bewerbung kann über die Einrichtungsleitungen selbst oder die Personalabteilungen erfolgen.

 

Wie wird PivA vergütet?

Grundlage für die Bezahlung ist der Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes | Pflege (TVAöD). Folgende Vergütungen sind darin vorgegeben:

 Stand 27.8.24

1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 Euro

2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 Euro

3. Ausbildungsjahr: 1.503,30 Euro

 

Wie ist die PivA-Ausbildung an den BSG organisiert?

Ebenso wie die Regelausbildung dauert die PivA Ausbildung drei Jahre. Ausbildungsbeginn ist der 01.08. des jeweiligen Jahres.

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Die Studierenden sind an 3 Tagen an der Schule und an 2 Tagen in der Praxis.

3. Ausbildungsjahr:

Die Studierenden arbeiten an 3 Arbeitstagen in der Praxis und sind an 2 Tagen in der Schule.

Für die Schul- und Ferienzeit werden jeweils 39 Stunden pro Woche angesetzt.

Im 2. Ausbildungsjahr findet ein sechswöchiges Praktikum in einem weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld statt.

 

Welchen Urlaubsanspruch haben die Studierenden?

In der unterrichtsfreien Zeit arbeiten die Studierenden in ihren Einrichtungen. Sie haben tariflich festgelegten Urlaubsanspruch, der in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen ist.

Informationen und das Antragsformular finden Sie hier: www.bsg-bn.de/download-sozialpaedagogik/

Fachkräftemangel von Erzieher*innen- eine gemeinsame Herausforderung für Schule und Praxis

Die Beruflichen Schulen am Gradierwerk (BSG) in Bad Nauheim bieten seit der Fusion der Wingertschule und der Kaufmännischen Berufsschule im Jahr 2012 an der Abteilung Sozialpädagogik die aufeinander aufbauenden Ausbildungen zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten und zur/zum Erzieher*in an.

Jährlich absolvieren ca. 50 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung als Sozialassistent*in und etwa 70 junge und auch ältere Erwachsene ihre Ausbildung als Erzieher*in. Die Zahl der männlichen Studierenden beträgt dieses Jahr 20 % und die der sogenannten Quereinsteiger*innen in die Erzieherausbildung wächst von Jahr zu Jahr auf in diesem Jahr 40%. Letztere benötigen als Voraussetzung ein mindestens 3-Monate andauerndes sozialpädagogisches Praktikum in Vollzeit, mittlere Reife und eine abgeschlossene Ausbildung auf dem DQR4 Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens oder ein Abitur, um zu einer Feststellungsprüfung für die Erzieherausbildung eingeladen zu werden.

60 % der diesjährigen Studierenden sind über die 2-Jährige Ausbildung zur / zum staatlich geprüften Sozialassistentin/Sozialassistenten im Anschluss an die Mittlere Reife in die Ausbildung zur/zum Erzieher*in gekommen.

 

Ein Teil der Lehrkräfte der Abteilung Sozialpädagogik

Die Schule ist kontinuierlich bemüht, ihren gesellschaftlichen Aufgaben gerecht zu werden und die Bildung der jungen Menschen voranzutreiben. „Qualifizierte Fachkräfte sind notwendig, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu unterstützen und zu fördern, so dass ihnen die Teilhabe und das Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht wird. Wir als Abteilung Sozialpädagogik nehmen zusammen mit unseren Kooperationspartnern aus der Praxis den „Fachkräftemangel“ ernst und wirken diesem gemeinsam entgegen“, so die Abteilungsleiterin der Fachschule Claudia Ziegle-Süßel.

So gibt es seit dem Schuljahr 2020/2021 an den BSG neben der regulären Vollzeitausbildung zur/zum Erzieher*in auch die teilweise vom Land Hessen geförderte praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) an.

Nach einem Bewerbungsverfahren an den BSG schließen die PivA-Bewerber*innen mit einem der Kooperationspartner der Fachschule, d.h. Träger der unterschiedlichen kommunalen, kirchlichen oder auch privaten sozialpädagogischen Einrichtungen, einen tariflich vergüteten Ausbildungsvertrag ab. In der Regel dauert die PIVA-Ausbildung ebenfalls drei Jahre. Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt sind die Studierenden an drei Tagen an der Schule und an zwei Tagen in der Praxis und im 3. Ausbildungsabschnitt arbeiten die Studierenden an drei Tagen in der Praxis und sind an zwei Tagen in der Schule.

Die Grundlage für die Bezahlung ist der Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes | Pflege (TVAöD) (1. Ausbildungsjahr 1140,69 €, 2. Ausbildungsjahr 1202,07 €, 3. Ausbildungsjahr 1303,38 €).

Dieses Schuljahr haben 32 Studierende von 18 unterschiedlichen Trägern aus dem Wetteraukreis und zwei Trägern aus dem Hochtaunuskreis ihre Ausbildung an der BSG Bad Nauheim begonnen.

Ebenso können Studierende an den BSG Bad Nauheim die Ausbildung zur/zum Erzieher/in in der regulären Vollzeitform absolvieren. In den ersten beiden Jahren sind die Studierenden an 5 Tagen in der Schule und haben zwei 6-wöchige Blockpraktika sowie ein 2-wöchiges Erkundungspraktikum, um die an der Schule erworbenen Kompetenzen mit Erfahrungen in der Praxis zu verzahnen. Die Studierenden der Fachschule haben die Möglichkeit, ihre vollzeitschulische Ausbildung durch das Aufstieg-BAföG (elterneinkommensunabhängig/nicht rückzahlungspflichtig) zu finanzieren.

Sind Sie neugierig und haben Fragen weitere Fragen zur Ausbildung, zu Kooperationsmöglichkeiten als Träger o.ä.?

Am Samstag, den 04. Dezember, von 10.00-11.00 Uhr können Sie über eine Videokonferenz nähere Informationen zu den beiden Ausbildungsformen erhalten (coronabedingt wurde der Beratungstag an der Schule abgesagt). Den Zugangslink finden Sie auf unserer Homepage www. bsg-bn.de.

Gerne kann auch unter claudia.ziegle-suessel(at)bsg.wwschool.de ein persönlicher Beratungstermin für die Ausbildung zum/zur Soziallassistent*in oder zum/zur Erzieher*in vereinbart werden.

Hier geht es zum Fachschulbeirat.