Damit Sie während der Ausbildung den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, stehen Ihnen als Studierende der Fachschule für Sozialwesen verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Welche Förderungsmöglichkeiten jeweils in Betracht kommen, richtet sich nach Ihren spezifischen Voraussetzungen.
Aufstiegsbafög
Das wichtigste Förderinstrument für die Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialwesen ist die Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG). Hier finden Sie die PDF zum Download.
Das Aufstiegsbafög (AFBG) kann von Studierenden der Fachschule beantragt werden, die die Sozialassistenz absolviert haben, da sie eine berufliche Weiterbildung in der Fachschule absolvieren und damit einen beruflichen „Aufstieg“ anstreben, der durch das AFBG gefördert werden soll. (In der Sozialassistenz-Ausbildung kann in der Regel lediglich das allgemeine Bafög beantragt werden.)
Die Förderung des Aufstiegsbafögs besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen.
Sie können eine Unterstützung zu der Erzieherausbildung beim BaföG-Amt in Gießen beantragen.
Anschrift: Studentenwerk Gießen
Amt für Ausbildungsförderung | AFBG
Otto-Behaghel-Str. 23
35394 Gießen
Telefon: 0641 40008-400
www.studentenwerk-giessen.de/geld/afbg.html
Weitere Informationen sind hier erhältlich:
www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
www.bmbf.de/de/weiterkommen-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-879.html
Bafög
Grundsätzlich möglich ist auch ein BAföG-Anspruch, soweit die entsprechenden Altersgrenzen nicht überschritten werden.
www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg.html
Programme der Bundesagentur für Arbeit
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine Aus- bzw. Weiterbildung oder Umschulung zu finanzieren. Möglich ist das etwa, wenn mit der Weiterbildung ein bislang fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Der Bildungsgutschein ist eine von mehreren Möglichkeiten. Die örtlichen Jobcenter und die Arbeitsagentur beraten und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Möglichkeit der Förderung.
www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Bildungskredite
Wird die Ausbildungsförderung aufgrund der Alters- oder Einkommensgrenze abgelehnt, so besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung in Kraft treten könnte. Die entsprechenden Anträge bearbeitet das Bundesverwaltungsamt in Köln. Des Weiteren gibt es auch bei Kreditinstituten spezielle Angebote in Form von Studien- oder Bildungskrediten, deren Konditionen oftmals erschwinglich sind.
Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen haben die Möglichkeit, unabhängig vom Einkommen der Eltern einen zinsgünstigen Bildungskredit in Anspruch zu nehmen. Informationen unter www.bildungskredit.de
Kosten und Förderung im dritten Ausbildungsabschnitt (Anerkennungsjahr):
Im dritten Ausbildungsabschnitt erhalten Sie von Ihrer Praxisstelle in der Regel eine tarifliche Vergütung, die je nach tariflichem Abschluss und dem Familienstand um die 1300 € beträgt. Bei einem Anerkennungsjahr im Ausland kann eine Förderung über Erasmus + beantragt werden.