Aus der Pressemitteilung:
"Das neue „Oberstufen-und Berufsschulticket“ (OBst) gilt ab dem Schuljahr 2023/24 bis einschließlich dem Schuljahr 2025/26. Es muss jährlich neu beantragt werden. Die Fahrkarte wird vom Wetteraukreis kostenlos zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die im Wetteraukreis ihren Hauptwohnsitz haben und in die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) oder in eine Berufliche Schule gehen, auch wenn sie Schulen in freier Trägerschaft oder außerhalb des Wetteraukreises besuchen."
Hier finden Sie den Flyer.