Erasmus+ Berufsbildung 2024

Bericht vom Jobshadowing in Mailand und Rom

Come ti chiami? Wie heißt du? So wurde ich oft von den Kindern begrüßt, die ich in der Deutschen Schule in Mailand und Rom kennengelernt habe.

Neugierig kamen sie auf mich zu und trotz der Sprachbarrieren, verständigten wir uns mit Mimik und Gestik. Im Gespräch mit den Erzieherinnen wurde deutlich, dass die Umsetzung des Sprachkonzepts der Bildungsauftrag ist, der im Vordergrund steht. An den Deutschen Schulen im Ausland ist die Vorschularbeit maßgeblich davon geprägt, dass die Kinder, die aus nicht deutschsprachigen Familien kommen, die Deutsche Sprache erlernen, als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule. 

Die Sprachförderung wird von den Erzieherinnen vor allem durch die sprachliche Begleitung in Alltagssituationen unterstützt und die Vorschulkinder werden im mehrmals wöchentlich stattfindenden Sprachunterricht begleitet. Die Sprachkonzepte zur bilingualen Erziehung werden in den Gruppen unterschiedlich umgesetzt, einige Erzieherinnen sprechen mit den Kindern nur in ihrer jeweiligen Muttersprache (Immersionsmethode) andere wechseln zwischen Italienisch und Deutsch.

Was mir auffiel war die große Zugewandtheit, mit der die pädaogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die Kinder eingehen. Immer sehr präsent, mit mehr Köperkontakt als wir es in Deutschland kennen, immer auf der Suche nach gemeinsamen Lösungen, wenn es Konfilkte gibt. Die Bildungsangebote sind themenorientiert, in jeder Gruppe nach den Interessen der Kinder ausgewählt.   

Ein großer Unterschied zu den Einrichtungen in Deutschland ist die Eingewöhungsphase. Hier werden alle Kinder in den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien aufgenommen, was sehr betreuungsintensiv für alle Beteiligten ist. In Mailand und Rom gibt es sieben bzw. acht Gruppen, die von italienischen und deutschen Erzieherinnen und Erzieherin geleitet werden. Diese haben in der Regel eine Ausbildung an deutschen Fachschule für Sozialwesen absolviert und anschließend den Entschluss gefasst, in einem anderen Land zu arbeiten, einige waren zuvor schon in anderen Vorschuleinrichtungen weltweit tätig. 

Das Job-Shadowing ist eine besondere Möglichkeit für Lehrkräfte mehr über die Praktikumsplätze im europäischen Ausland zu erfahren. Es war für mich sehr informativ, während der Hospitationen und im Gespräche mit den Erzieherinnen und den Leitungen, mehr über die Umsetzung der Vorschulerziehung an den Deutschen Schulen in Italien zu erfahren, doch genau wichtig war es, mich mit den kulturellen Begebenheiten auseinander zu setzen und dadurch meine eigenen „Bilder“ und Vorstellungen zu erweitern. 

Autorin: Brigitte Hofmann

Erasmus+ in der Berufsbildung – Praktika im europäischen Ausland

Im Rahmen der ausbildungsbegleitenden sozialpädagogischen Praxis gibt es die Möglichkeit in der Oberstufe ein sechswöchiges Blockpraktikum im europäischen Ausland zu absolvieren - dies ist möglich für die Vollzeitausbildung, und nach Absprache mit den Trägern in der PivA Ausbildung. Eine finanzielle Unterstützung der Kosten für den Aufenthalt wird durch ein Stipendium der Europäischen Union (ERASMUS+ in der Berufsbildung) gewährleistet.

In den letzten Jahren standen u.a. Praktikumsstellen in Dänemark, Irland, Spanien, Griechenland, Portugal, Tschechien, Schweden, Lettland, Italien zur Verfügung. Die Auswahl der Länder ist abhängig von den Interessen der Studierenden und den Kooperationspartnern der Fachschule.

Die Vorbereitung auf das Praktikum erfolgt im Rahmen von 2-3 zusätzlichen Tagen, die außerhalb der Unterrichtszeit, ggf. an einem Samstag, stattfinden. Im Vordergrund stehen dabei die Entwicklung einer kultursensiblen Haltung und eine Auseinandersetzung mit Fremdheit und Vorurteilen, sowie die Entwicklung einer Ambiguitätstoleranz, d.h. die Offenheit mit widersprüchlichen und neuen Situationen umzugehen.Weitere Themenbereiche sind das Kennenlernen interkultureller Konzepte im pädagogischen Alltag und Wissenserwerb zum Bildungssystem des Gastlandes.

Während des Aufenthaltes werden die Studierenden von ihren Lehrkräften besucht und vor Ort von Ausbildern begleitet. Eine sprachliche Vorbereitung erfolgt in der Regel durch Onlinekurse. Für alle Interessierten findet zu Beginn der Ausbildung eine Informationsveranstaltung statt, in der weitere Details besprochen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Brigitte Hofmann, Koordinatorin Erasmus+: brigitte.hofmann(at)bsg.wwschool.de

Inklusion

Studienfahrt Bozen (hier geht es zur Power Point Präsentation)

Vielfalt wird in unserer Gesellschaft bislang nicht als Normalität wahrgenommen, von Chancengleichheit sind wir noch weit entfernt. Insofern muss die Annäherung an das  Thema Inklusion auch im pädagogischen Kontext immer zunächst über eine Auseinandersetzung mit Vielfalt erfolgen.

Um Inklusion erfahren, erleben und verstehen zu können, fuhren drei Kolleginnen zu einer Studienfahrt nach Südtirol, um vor Ort ein inklusives Bildungssystem kennen zu lernen. Die Strukturierung des inklusiven Bildungssystem Italiens, hier am konkreten Beispiel Südtirols, zeigt auf, wie die Entscheidung das gesamte Bildungssystem betrifft und prägt. Dort konnten wir in verschiedenen  Einrichtungen, vom Kindergarten bis zum Ende der Sekundarstufen und darüber hinaus, einen Einblick in die inklusionsbejahende Haltung und individuumsorientierte Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen erhalten.   

In Südtirol ist das Bildungssystem seit mehr als 30 Jahren inklusiv. Das bedeutet konkret dass es neben den Kindergärten, Grund-Mittel-Ober- und Berufsschulen keine Sonder- und Fördereinrichtungen gibt und dass alle Kinder und Jugendliche gemeinsam die gleichen Kindergärten und Schulen besuchen.

Bei den Hospitationen in den KiTas, Schulen und Behindertenwerkstätten sowie dem Besuch im dortigen Schulamt, lernten wir die vier maßgeblichen Faktoren zur Gewährleistung des Rechts auf Bildung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen und Beeinträchtigung kennen:

  • Gesetzlicher Rahmen
  • Personelle und finanzielle Ressourcen
  • Unterstützungssystem
  • Angemessene strukturelle Voraussetzungen       

 

Gesetzlicher Rahmen

Das Recht auf Bildung und auf gemeinsame Beschulung ist seit 1992 gesetzlich geregelt und rechtlich einklagbar. Wir erfuhren im Schulamt das es gesetzliche Vorgaben gibt zur Feststellung der Behinderung durch das Gesundheitsamt um benötigte personelle und finanzielle Ressourcen freizuschalten. Durch die Feststellung von verschiedenen Störungsbildern mit unterschiedlich starken  Auswirkungen auf den Entwicklungs- und Leistungsstandes, können die notwendigen therapeutischen Angebote und/oder spezifische pädagogisch- didaktische Maßnahmen angefordert werden.

Daraus entwickelt sich dann der individuelle Erziehungsplan (IEP), der in Zusammenarbeit mit den Betroffenen selbst- je nach Alter entsprechend- den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten, dem Kindergartenteam, dem gesamten Klassenrat, den Bezugspersonen und den einzelnen Fachkräften, erstellt wird.

Inhalte des IEP:

  • Ausgangslage
  • Wesentliche Daten zur bisherigen Kindergarten- bzw. Schullaufbahn
  • Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstandes
  • Schwerpunkte der individuellen Maßnahmen im pädagogischen-didaktischen und therapeutischen Bereich
  • Planung der Individuellen Zielsetzung
  • Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und erzielte Ergebnisse
  • Zuständige Ansprechpersonen und Kooperationspartner

 

Dieses IEP wird bei jedem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und weiterführende Schule weitergereicht, überprüft und aktualisiert. Daraus ergeben sich dann letztendlich differenzierte Lernwege, differenzierte Bewertungen und differenzierte Prüfungen.

 

Personelle und finanzielle Ressourcen

Zur Unterstützung der Inklusion können den Kitas und Schulen zusätzliche Personalressourcen zugewiesen werden:

 

Integrationslehrperson/IntegrationserzieherIn

  • Didaktische und pädagogische Aufgaben
  • Erstellung und Überprüfung des IEPs
  • Planung und Überprüfung der Differenzierungsmaßnahmen

MitarbeiterIn für Integration

  • Verrichtung der Alltagshandlungen (Fortbewegung, Essen…
  • Pflegerische Tätigkeiten bei schwerwiegenden Diagnosen

SozialarbeiterIn

  • Aufgaben betrifft die ganze Schulgemeinschaft
  • Elternhaus und außerschulischen Partner
  • Entwickelt pädagogisch sinnvolle Lösungen bei schwierigen Erziehungssituationen

 

Diese Fachkräfte mit unterschiedlicher Ausbildungen, sind im Klassenrat ein vollwertiges Mitglied und nehmen auch mit Stimmrecht an den Bewertungskonferenzen teil. Zusätzlich werden auch finanzielle Mittel zum Ankauf von speziellen Lehr- und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.

 

Angemessene strukturelle Voraussetzungen

  • Abbau von architektonischen Barrieren
  • Ankauf und Einbau von Hilfsmittel
  • Zurverfügungstellung eines Planes der außerschulischen vorhandenen Ressourcen. Kulturelle, sportliche, erzieherische Einrichtungen sowie Freizeiteinrichtungen.

 

Als Schlussfolgerung unserer Studienreise können wir wohl sagen, dass ein inklusives Bildungssystem auch ein inklusives Umfeld braucht, und durch entsprechende Ziele der Bildungspolitik unterstützt und ermöglicht werden muss. Ferner ist die Sensibilisierung im Umgang mit Unterschiedlichkeit und Benachteiligung eine wichtige Voraussetzung um inklusiv zu arbeiten. Dies betrifft nicht nur Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung, sondern auch Kinder mit ungünstigem sozialem und familiärem Hintergrund. So können wir sagen die Idee der BSG unseren Sozialassistenzen eine Zusatzzertifizierung zur Inklusionsfachkraft zu ermöglichen, ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Wir freuen uns schon auf unsere nächste Reise nach Südtirol. diesmal mit unseren InklusionsschülerInnen zu einer einwöchigen Hospitation in den verschiedenen Einrichtungen.

 

Autorin: Eva Sauer