Diese Ausbildung baut auf einem guten mittleren Bildungsabschluss auf und führt zu einem schulischen Berufsabschluss mit der Berufsbezeichnung:
Staatlich geprüfte Sozialassistentin
Staatlich geprüfter Sozialassistent
Schwerpunkt: Sozialpädagogik
In der Sozialassistenz können Sie zusätzlich Ihr Fachabitur erwerben, indem Sie zusätzlichen Unterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik haben.
Link zu: HBS Info Fachhochschulreife
Mit dieser Qualifikation eröffnen sich verschiedene Perspektiven:
Ausführliche Informationen zum Berufsbild erhalten Sie hier.
Die Aufnahme in die HBS setzt voraus:
Der Mittlere Bildungsabschluss, d. h.:
- das Abschlusszeugnis der Realschule mit dem Notenbild 3-3-4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch oder
- die Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder
- das Abschlusszeugnis einer Zweijährigen Berufsfachschule in Hessen mit dem Notenbild mindestens 3-3-4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch
- ein gleichwertiges Zeugnis.
• Über Aufnahmen außerhalb dieser Voraussetzungen entscheidet der Schulleiter
Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung und die Ausübung der
Tätigkeit im Beruf der/des Sozialassistent/in (Download).
Sie beantragen die Aufnahme bis zum 30. April über die abgebende Schule oder direkt bei uns. Das Antragsformular finden Sie hier:
www.bsg-bn.de/download
Dem Antrag fügen Sie bitte bei:
Dauer der Ausbildung: Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte (jeweils ein Jahr). Für die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt sind Ihre Leistungen in den Fächern sowie das erfolgreiche Absolvieren der Praktika voraussetzend. Ergänzend entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung.
Unterricht: Der Unterricht umfasst allgemeinbildende Fächer (Deutsch, Politik und Wirtschaft, Religion/Ethik, Englisch) und einen berufsbildenden Lernbereich mit einem sehr starken Praxisbezug:
Erstes Ausbildungsjahr
Zweites Ausbildungsjahr
Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und ggf. einem mündlichen Teil.
Aus den Vornoten, den Noten der Abschlussprüfung, den Noten möglicher mündlicher Prüfungen und der Note aus der Einrichtung, in der das Jahrespraktikum absolviert wird, ergeben sich die Gesamtnoten.
Den kompletten Lehrplan können Sie sich hier besorgen: Lehrplan HBS
Die Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den zweijährigen Höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz finden Sie hier: Verordnung HBS
Eine persönliche Beratung zu dieser Ausbildung an unserer Schule erhalten Sie hier:
Verwaltung:
06032 93552-11
yenna.schumm(at)bsg.wwschool.de
Abteilungsleitung: Studiendirektorin C. Ziegle-Süßel
Praktika - Das Besondere an den Praktika ergibt sich aus dem Wingerthaus ... <mehr>
Auf dem Weg zur „Fachkraft für Inklusion“ in der Modellregion Wetteraukreis. Mehr zur Zusatzqualifikation.
Curriculumarbeit - Die BSG hat mit ihrer Curriculumarbeit in der HBS und FS eine konsequente Verzahnung ... <mehr>
In den Mentorengruppen findet in kleinen Gruppen eine regelmäßige und kontinuierliche Betreuung ... <mehr>
Im Berufsschwerpunkt Pflege der Ausbildung erhalten die Auszubildenden in einer Projektwoche in einer der umliegenden Praxisinstitutionen ... <mehr>
Eine gemeinsame Studienfahrt findet am Ende des 1. Ausbildungsjahres oder auch am Anfang des 2. Ausbildungsjahres ... <mehr>
Bericht über die Inklusionsfahrt nach Fulda der 12HBS